Allgemeine Software-Lizenzbedingungen
der Scherlinzky GmbH, Faißtstraße 35, 74076 Heilbronn
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Vertragsbeziehungen zu unseren Kunden, im Zusammenhang mit der Überlassung von Softwareprogrammen, Updates und Upgrades, soweit sie nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB sind. Sie gehen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen ihres Anwendungsbereichs vor.
2. Gegenstand der Lizenz
Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden entgeltlich überlassene Software, deren genaue Bezeichnung sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung ergibt nebst der dazugehörigen Programmdokumentation, soweit sie von uns entwickelt und hergestellt wurde. Sie erstreckt sich auch auf von uns zur Verfügung gestellte Updates und Upgrades.
Für separat mitgelieferte Software anderer Hersteller (Fremdsoftware) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
Der Kunde erhält die Software auf maschinenlesbaren Datenträgern im Objektcode-Format zur Selbstinstallation oder per Datenfernübertragung auf seinem System übermittelt. Wir stellen dem Kunden nach seinem Bedarf eigenen Webspace zur Verfügung gemäß seines schriftlichen Auftrages.
3. Umfang der Lizenz
Der Kunde erhält das Recht, den Lizenzgegenstand für seine eigenen betrieblichen Zwecke entsprechend der mitgelieferten Programmdokumentation zu nutzen, wenn er die Gebühren vollständig gezahlt hat.
Die Nutzung umfasst die Installation beim Kunden auf einem einzelnen Rechner oder einem Rechnernetzwerk mit angeschlossenen Rechnern sowie im Rahmen dieser Installation
- dauerhaftes oder vorübergehendes Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Lizenzgegenstandes und darin enthaltener oder dafür verfügbarer Datenbestände.
- Herstellung von Sicherungskopien mit darin enthaltenen Datenbeständen, die vom Kunden als solche zu kennzeichnen ist. Die Nutzung der Sicherungskopie ist dem Kunden nur bei Verschlechterung oder Untergang des Originaldatenträgers und unter Beachtung dieser Bedingungen erlaubt.
Sollte der Rechner oder das Rechnernetzwerk ausfallen, ist die Übertragung des Lizenzgegenstandes auf eine andere Datenverarbeitungseinheit bis zur Wiederherstellung zulässig, soweit ansonsten der Geschäftsbetrieb des Kunden nachhaltig gestört würde
Im übrigen ist der Kunde ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, die Software oder die Programmdokumentation oder Teile davon zu vervielfältigen, für andere als die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen oder Dritten, die weder dem Betrieb angehören noch Vertragspartner sind, die Nutzung des Lizenzgegenstandes zu ermöglichen oder zu überlassen, falls sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt.
Der Kunde darf den Lizenzgegenstand sowie seine Kennzeichnung darüber hinaus weder ändern noch in nicht vorgesehener Weise mit anderen Programmen verbinden oder dekompilieren. Die gesetzlichen Ausnahmen der §§ 69 d III und 69 e UrhG bleiben unberührt.
Der Kunde ist berechtigt, den Lizenzgegenstand nebst der dazugehörigen Programmdokumentation unter Mitteilung an uns und unter Aufgabe der eigenen Nutzung weiterzugeben, soweit mit der Übertragung sichergestellt wird, dass diese Lizenzbedingungen eingehalten werden. Kopien dürfen weder in Teilen noch als Ganzes zurückgehalten werden. Wir sind nicht verpflichtet, an der Weitergabe mitzuwirken. Bei uns etwaig anfallende Kosten trägt der Kunde.
4. Dauer, Kündigung
Der Lizenzgegenstand wird zeitlich unbefristet überlassen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Wir sind insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde sein Recht zur Nutzung ohne unsere Zustimmung überschreitet. Das Nutzungsrecht des Kunden am Lizenzgegenstand erlischt mit der Kündigung. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche überlassenen Original-Datenträger, Sicherungskopien oder sonstige auf separaten Datenträgern befindliche Kopien der Software nebst der überlassenen Programmdokumentation an uns zurückzugeben und die auf seinem System installierten Kopien der Software zu löschen und uns auf Anforderung schriftlich zu bestätigen.
5. Mitwirkung des Kunden
Wir leisten auf der Grundlage der uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen / Informationen, wobei wir die uns vorgelegten Unterlagen / Informationen als vollständig und richtig unterstellen. Wir sind nicht verpflichtet, uns hierüber hinausgehende Unterlagen/Informationen selbständig und anderweitig zu beschaffen.
Der Kunde stellt uns nach unserer Wahl unentgeltlich die zur Erfüllung erforderliche Arbeitsumgebung wie Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtung etc. zur Verfügung, die den Anforderungen an den Lizenzgegenstand genügen. Er gewährt uns per Datenfernübertragung Zugang zu seiner Hard- und Software. Andernfalls sind die dadurch bei uns entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu erstatten.
6. Gebühren
Die Gebühren für den Lizenzgegenstand richten sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang.
7. Sonstiges
Soweit diese Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen keine gesonderten oder abweichenden Regelungen enthalten, gelten für die Überlassung und Nutzung der Software im übrigen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen.
Stand: Juni 2010