AGB

Allgemeine Geschäfts- und Software Lizenzbedingungen
der Scherlinzky GmbH, Faißtstraße 35, 74076 Heilbronn

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Vertragsabschlüsse mit dem Kunden, auch in laufender oder zukünftiger Geschäftsverbindung soweit er nicht Verbraucher i.S.v. §13 BGB ist. Sie werden spätestens mit Entgegennahme der Lieferung und Leistung durch den Kunden anerkannt und müssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche oder vertragsähnliche Beziehungen zwischen uns und einer anderen Person als dem Kunden begründet, so gelten die nachfolgenden Bedingungen auch in diesem Verhältnis.

3. Abweichenden Vereinbarungen, wie Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen unseres Kunden wird hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen.

4. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

II. Zustandekommen des Vertrages

1. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von drei Wochen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung und Leistung an den Kunden annehmen.

2. Etwaige Sondervereinbarungen mit unseren Vertretern oder Angestellten sowie mündliche oder telegrafische Beauftragungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

III. Umfang der Lieferung und Leistung

Gegenstand der Bestellung ist die vereinbarte Leistung und Leistung, wobei sich der Umfang ausschließlich aus der schriftlichen Bestellung des Kunden und/oder aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ergibt.

Auch nach Vertragsschluss vorgenommene technische Änderungen bleiben uns vorbehalten, soweit sie unwesentlich sind und die Funktionalität unserer Lieferung und Leistung nicht beeinträchtigen.

IV. Ausführung der Lieferung und Leistung

1. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Durchführung der Bestellung sämtliche zur Ausführung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und uns sämtliche darüber hinausgehende Informationen, die für die Ausführung von Bedeutung sein könnten, zur Kenntnis zu geben. Dies gilt auch für solche Unterlagen/Informationen, die dem Kunden erst nach der Bestellung zur Kenntnis gelangen und die für die Ausführung der Bestellung von Bedeutung sind. Diese sind nach Kenntniserlangung durch den Kunden unverzüglich an uns weiterzuleiten.

2. Wir leisten auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen, wobei wir die uns vorgelegten Unterlagen/Informationen als vollständig und richtig unterstellen. Wir sind nicht verpflichtet, uns hierüber hinausgehende Unterlagen/Informationen selbständig und anderweitig zu beschaffen.

Der Kunde stellt uns nach unserer Wahl unentgeltlich die zur Erfüllung erforderliche Arbeitsumgebung wie Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtung etc. zur Verfügung. Er gewährt uns per Datenfern-übertragung Zugang zu seiner Hard- und Software. Andernfalls sind die dadurch bei uns entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu erstatten.

3. Ergeben sich bei der Ausführung der Bestellung offensichtliche Unstimmigkeiten in den gelieferten Unterlagen/Informationen, sind wir verpflichtet, diese unverzüglich dem Kunden anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Unstimmigkeiten im Rahmen der Zumutbarkeit unverzüglich aufzuklären.

4. Kann eine zeitlich befristete Bestellung aufgrund der in Ziff. 1) genannten neuen Tatsachen oder der in Ziff. 3) entstandenen offensichtlichen Unstimmigkeiten nicht fristgerecht ausgeführt werden, haben wir den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Vertragspartner werden in diesem Fall einen neuen Termin für die Beendigung der Bestellung bestimmen.

5. Sollte aufgrund der Natur der Bestellung die Bestimmung eines neuen Beendigungs-termines nicht möglich sein oder hat der Kunde aufgrund der neuen Tatsachen kein Interesse mehr an der Ausführung, so haben wir einen Anspruch auf Vergütung für die von uns bereits teilweise erbrachte Leistung.

6. Ist für die Ausführung der Bestellung eine Pauschalvergütung vereinbart worden, so ist für die aufgrund der neuen Tatsachen erbrachte Mehrleistung eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage der aufgewandten Zeit multipliziert mit unseren üblichen Stundensätzen fällig.

7. Wird durch die unter Ziff. 1) genannten neuen Tatsachen der eigentliche Inhalt der Bestellung wesentlich verändert, gilt die ursprüngliche Bestellung als beendet. Wir haben auch in diesem Fall Anspruch auf Erstattung einer Vergütung für die bereits teilweise erbrachte Leistung gemäß unseren Darstellungen unter Ziff. IV. 5). Gleichzeitig gilt eine neue Bestellung zwischen den Parteien als vereinbart, soweit der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht, nachdem wir ihn auf die Folgen seines Schweigens hingewiesen haben.

8. Haben wir das Ergebnis unserer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schrift-liche Darstellung maßgeblich. Mündliche Erklärungen und Auskünfte unserer Mitarbeiter außerhalb der Bestellung sind stets unverbindlich.

9. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Leistung höchstpersönlich zu erbringen. Zur Ausfüh-rung der Bestellung können wir uns Angestellter oder freier Mitarbeiter als Erfüllungs-gehilfen bedienen. Wir sind auch dazu berechtigt, die Bestellung einem fachkundigen Dritten zu überlassen, soweit er nicht in die Bestellung eintritt. In diesem Falle sind wir lediglich dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den durchführenden Dritten zu benennen.

V. Abwerbungen

Der Auftraggeber und seine Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen unterlassen es, die Unab-hängigkeit unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu gefährden. Er verpflichtet sich ins-besondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen, eine Vertragsstrafe in jedem Fall in Höhe von € 2.500,00 zu bezahlen.

VI. Schutz des geistigen Eigentums, Lizenzbedingungen für Software

1. Alle Urheberrechte an der Software und der mitgelieferten Programmdokumentation stehen ausschließlich uns zu, auch soweit der Kunde an der Erstellung in irgendeiner Weise mitgewirkt hat. Der Kunde hat unter keinen Umständen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes und des Entwicklungsprogramms.

Der Kunde verpflichtet sich, die von uns erbrachten Lieferung und Leistungen, insbesondere die Fertigung von Gutachten, Diaprogrammen, Analysen sowie die Vorlagen zur Erstellung von Software-Programmen lediglich für die vertragsgemäße Bestimmung und für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums.

Soweit kein Vertrag zustande kommt, sind vorab überlassene Unterlagen und Textprogramme an uns zurückzugeben bzw. zu löschen. Auf jeden Fall ist eine Weiterbenutzung untersagt.

2. Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden entgeltlich überlassene Software, deren genaue Bezeichnung sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung ergibt, nebst der dazugehörigen Programmdokumentation, soweit sie von uns entwickelt und hergestellt wurde. Sie erstreckt sich auch auf von uns zur Verfügung gestellte Updates und Upgrades.

Für separat mitgelieferte Software anderer Hersteller (Fremdsoftware) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

Der Kunde erhält die Software auf maschinenlesbaren Datenträgern im Objektcode-Format zur Selbstinstallation oder per Datenfernübertragung auf seinem System übermittelt. Wir stellen dem Kunden nach seinem Bedarf eigene Webspace zur Verfügung gemäß gesondert abzuschließendem Servicevertrag.

3. Der Kunde erhält das Recht, den Lizenzgegenstand für seine eigenen betrieblichen Zwecke entsprechend der mitgelieferten Programmdokumentation zu nutzen, wenn die Gebühren gemäß Ziffer 6 vollständig gezahlt hat.

Die Nutzung umfasst:

- die einmalige Installation beim Kunden auf einem Rechner oder einem Rechnernetzwerk mit angeschlossenen Rechnern sowie im Rahmen dieser Installation

- dauerhaftes oder vorübergehendes Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen, oder Speichern des Lizenzgegenstandes und darin enthaltener oder dafür verfügbarer Datenbestände

- Herstellung von Sicherungskopien mit darin enthaltenen Datenbeständen, die vom Kunden als solche zu kennzeichnen ist. Die Nutzung der Sicherungskopie ist dem Kunden nur bei Verschlechterung oder Untergang des Originaldatenträgers und unter Beachtung dieser Bedingungen erlaubt.

Sollte der Rechner oder das Rechnernetzwerk ausfallen, ist die Übertragung des Lizenzgegenstandes auf eine andere Datenverarbeitungseinheit bis zur Wiederherstellung zulässig, soweit ansonsten der Geschäftsbetrieb des Kunden nachhaltig gestört würde

Im übrigen ist der Kunde ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, die Software oder die Programmdokumentation oder Teile davon zu vervielfältigen, für andere als die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen oder Dritten, die weder dem Betrieb angehören noch Vertragspartner sind, die Nutzung des Lizenzgegenstandes zu ermöglichen oder zu überlassen, falls sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt.

Der Kunde darf den Lizenzgegenstand sowie seine Kennzeichnung darüber hinaus weder ändern noch in nicht vorgesehener Weise mit anderen Programmen verbinden oder dekompilieren. Die gesetzlichen Ausnahmen der §§ 69 d III und 69 e UrhG bleiben unberührt.

Der Kunde ist berechtigt, den Lizenzgegenstand nebst der dazugehörigen Programmdokumentation unter Mitteilung an uns und unter Aufgabe der eigenen Nutzung weiter zugeben, soweit mit der Übertragung sichergestellt wird, dass diese Lizenzbedingungen eingehalten werden. Kopien dürfen weder in Teilen noch als Ganzes zurück gehalten werden. Wir sind nicht verpflichtet an der Weitergabe mit zu wirken. Bei uns etwaig anfallende Kosten trägt der Kunde.

4. Der Lizenzgegenstand wird zeitlich unbefristet überlassen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Wir sind insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde sein Recht zur Nutzung ohne unsere Zustimmung überschreitet.

5. Das Nutzungsrecht des Kunden am Lizenzgegenstand erlischt mit der Kündigung. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche überlassenen Original-Datenträger, Sicherungskopien oder sonstige auf separaten Datenträgern befindliche Kopien der Software nebst der überlassenen Programmdokumentation an uns zurückzugeben und die auf seinem System installierten Kopien der Software zu löschen und uns auf Anforderung schriftlich zu bestätigen.

6. Die Gebühren/Preise für den Lizenzgegenstand richten sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang.

VII. Verschwiegenheitspflicht, Obhutspflicht

1. Wir verpflichten uns, für diejenigen Tatsachen, die uns während der Ausführung der Bestellung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Kunde entbindet uns von dieser Verpflichtung. Unsere Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung fort. Uns ist es jedoch gestattet, Kunden in eine zu werblichen Zwecken erstellte Referenzliste aufzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Der Kunde hat das Recht, uns von unserer Schweigepflicht zu entbinden, wobei er den Umfang der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht selbst bestimmen kann. Diese ist uns schriftlich mitzuteilen.

3. In Haftpflichtfällen sind von unserer Verschwiegenheitspflicht insoweit entbunden, um den Versicherungsfall abwickeln zu können.

4. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Originaldatenträger oder Installationen gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu sichern und seine Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Pflicht hinzuweisen.

VIII. Mängelbeseitigung

1. Wir leisten Gewähr für etwaige Mängel.

2. Das Mängelbeseitigungsrecht des Kunden beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung durch Beseitigung bzw. Nachbesserung eines bestehenden Mangels oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht, die Rückgängigmachung bzw. die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb zwei Wochen ab Abnahme/Übergabe schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Ansprüche nach Ziff. 2) verjähren hierbei mit Ablauf von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit uns nicht grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz-anspruch wegen des Mangels zu.

5. Offenbare Unrichtigkeiten, wie beispielsweise Schreibfehler, Rechenfehler und for-melle Mängel, die in unseren Berichten, Gutachten etc. enthalten sind, können von uns jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Grundsätzlich gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine ordnungsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

IX. Haftung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach typischen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder aus uns vorwerfbaren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sind von der Haftungsbeschränkung nicht betroffen.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Wir sind sofort schriftlich zu informieren, falls ein Dritter Zugriff auf die Ware nimmt, im Falle der Pfändung, bei sonstigen Beschädigungen oder der Vernichtung des Vorbehalts-gutes.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3) dieser Bestimmung – vom Vertrag zurückzutreten und das Vorbehaltsgut herauszuverlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

XI. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Kunden

Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm nach Ziff. IV. obliegende Mitwirkung, so sind wir dazu berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, dass von uns die Ausführung der Bestellung nach fruchtlosem Ablauf der von uns bestimmten Frist abgelehnt wird. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle haben wir Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung.

Anstelle der Kündigung können wir auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen. In diesem Falle ist der Kunde dazu verpflichtet einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragsvolumens zu bezahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Wir sind dazu berechtigt im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen und diesen gegenüber dem Kunden auch geltend zu machen.

XII. Zurückbehaltungsrecht

Solange die von uns geltend gemachten Ansprüche aus der Bestellung nicht voll-ständig beglichen sind, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zur Seite. Dieses erstreckt sich auf alle vom Kunden zur Verfügung gestellten – und auf alle von uns gefertigten – Unterlagen mit Ausnahme derjenigen, die der Kunde zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen unabdingbar benötigt.

XIII. Vergütung

1. Unsere Angebots- und Gebühren/Preislisten sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

2. Unsere Gebühren/Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sie gelten nur für die aufgeführten Leistungen, Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

3. Von uns genannte Gebühren/Preise entsprechen der bisherigen Kostenlage. Sie gelten unter der Voraussetzung ungehinderter Ausführung und gleichbleibender Lohnkosten. Sollten bis zum Fertigstellungstag Kostensteigerungen eintreten, sind wir berechtigt, die bei Fertigstellung geltenden Gebühren/Preise neu zu berechnen. Sollte die Erhöhung der gebühren/Preise die allgemeinen Lebenshaltungskosten erheblich überschreiten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Im nichtkaufmännischen Verkehr gilt dies nur, falls die Fertigstellung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

4. Bestellungen, für die nicht ausdrücklich feste Gebühren/Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tage der Lieferung/Fertigstellung gültigen Preisen berechnet. Ziff. 3) ist sinngemäß anzuwenden.

5. Zusätzlich zu unserer Vergütung sind wir berechtigt, die uns entstehenden Aufwen-dungen ersetzt zu verlangen.

6. Weiter sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen-ersatz zu verlangen und die Auslieferung unserer Leistung von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig zu machen.

7. Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner.

8. Eine Aufrechnung gegen Honorarforderungen und Auslagenersatz ist nur mit unbe-strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Entsprechendes gilt, wenn die Gegenforderung des Kunden zwar bestritten, aber entscheidungsreif ist.

XIV. Rechtswahl/Erfüllungsort

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Soweit nichts anderes vereinbart und gesetzlich bestimmt ist, gilt als Erfüllungsort unser Sitz.

Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden Heilbronn.

XV. Teilnichtigkeit

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den Interessen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

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